Landschaftsrahmenplan Bodensee-Oberschwaben

Gem. § 10 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes Baden-Württemberg aufzustellen (Abs. 2). Die hier konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes sind, soweit sie raumbedeutsam sind, bei der Festlegung von Zielen des Regionalplans zu berücksichtigen (Abs. 3).

Die Verbandsversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben hat am 24.04.2024 die Aufstellung des Landschaftsrahmenplans (§ 11 NatSchG BW, § 10 BNatSchG) beschlossen. Ziel der Verbandsverwaltung ist die Erstellung eines schlanken Landschaftsrahmenplans, der sich auf das Wesentliche konzentriert und die gegenwärtigen Herausforderungen von Natur und Landschaft aufgreift.

In einem ersten Schritt erarbeitet die Verbandsverwaltung derzeit in Zusammenarbeit mit dem Büro PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH die Landschaftsanalyse für den Landschaftsrahmenplan.

Näheres s. Regionales Freiraumkonzept